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Taufe

Mit großer Freude nimmt dich unsere Gemeinde auf

Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihrem Kind in unserer Pfarre das Fest der Taufe feiern möchten. AB September 2022 gibt es jedes Monat ein WOchenende an dem Tauftermine angeboten werden.
Um Ihnen die Anmeldeformalitäten zu erleichtern, haben wir für Sie eine "Checkliste" mit den notwendigen Dokumenten zusammengestellt. Selbstverständlich können Sie mit der Taufanmeldung Ihr Kind in jeder anderen Kirche taufen lassen.
Für die Taufe von Kindern im Schulalter oder die Vorbereitung auf die Taufe Erwachsener nehmen Sie bitte Kontakt mit der Pfarrkanzlei auf und vereinbaren einen ersten Gesprächstermin mit dem Pfarrer.
Für nähere Informationen rund um die Taufe klicken Sie bitte auf das Bild!

Tauftermine

Bevorzugt feiern wir die Taufe als Aufnahme in die christliche Gemeinschaft im Gemeindegottesdienst am Sonntag um 9.30 Uhr. An den Taufwochenenden ist auch - nach Möglichkeit - die Feier am Samstag möglich. Sie könne online einen Termin "buchen" bzw. sehen, welche Termine noch frei sind. Bitte beachten Sie, dass der Tauftermin erst nach der Anmeldung mit den Dokumenten [664 KB] in der Pfarrkanzlei verbindlich ist. An folgenden Wochenenden feiern wir Taufe:

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Termin hier online reservieren
  • August: Samstag 13. / Sonntag 14.
  • September: Samstag 17. / Sonntag 18.
  • Oktober: Samstag 8. / Sonntag 9.
  • November: Samstag 12. / Sonntag 13.
  • Dezember: Samstag 10. / Sonntag 11.
  • Jänner: Samstag 7. / Sonntag 8.
  • Februar: Samstag 11. / Sonntag 12.
  • März: keine Taufen in der Fastenzeit
  • April: Samstag 15. / Sonntag 16.
  • Mai: Samstag 13. / Sonntag 14.
  • Juni: Samstag 10. / Sonntag 11.

Zur Anmeldung brauchen Sie:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • Taufscheine der Eltern
  • Trauungsschein bzw. Heiratsurkunde
  • Taufschein des/der Taufpaten/patin
  • Heiratsurkunde des/der Taufpaten/patin

Bitte besuchen Sie uns ca. 4 Wochen vor dem gewünschten Tauftermin der Pfarrkanzlei. Dort werden wir dann noch einen Termin für das Taufgespräch mit dem Taufspender vereinbaren.
Hinweis: Es ist nicht notwendig einen Taufpaten zu haben. Die Voraussetzungen für die Übernahme des Patenamtes ist Taufe, Firmung und - wenn verheiratet - die kirchliche Trauung. Aus der Gemeinschaft der Kirche ausgetretene ChristInnen können zum Patenamt nicht zugelassen werden!

Bitte beachten Sie auch, dass in der Fastenzeit (von Aschermittwoch bis zur Osternacht) keine Taufen gefeiert werden. Das österliche Sakrament feiern wir erst wieder in der Osterzeit.